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Waffensachkunde
In einigen Bereichen des Sicherheitsdienstes ist es notwendig im Dienst eine Waffe zu tragen. Diese Bereiche können der Personen- oder Begleitschutz sein oder Bereiche im Geld- und Werttransport. Hierzu ist es erforderlich, eine entsprechende Zuverlässigkeitsprüfung, Schulung und Prüfung zu absolvieren.
Lehrgangsinhalte:
Theorie 34 UE
* Waffenrecht * Verbotene Gegenstände * Waffentechnik * Ballistik * Notwehr * Notstände * BGV C7
Praxis 8 UE
* Praktische Handhabungen 4 UE * Schießübungen 4 UE
Prüfung
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