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Preise und AGB
Sehr geehrter Besucher, ab dem 30.06.2009 betreiben wir kein eigenes Büro mehr. Aus diesem Grund können wir Ihnen keine Leistungen als Arbeitsvermittler mehr anbieten. Als Leistung können wir Ihnen nur noch das Erstellen von Bewerbungsunterlagen und die Personalvermittlung auf Projektbasis -für Arbeitgeber- anbieten. Die Preise hierfür sind verhandelbar.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte einfach.
Preisliste
Auch wir können Ihnen unsere Dienstleistungen nicht kostenlos anbieten - faire Preise sind für uns aber selbstverständlich. Und damit Sie immer wissen, womit Sie rechnen müssen, finden Sie hier die aktuellen Preise für unsere Dienstleistungen. Falls Ihnen doch noch etwas unklar sein sollte, Sie weitere Fragen haben oder Informationen benötigen, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten und informieren Sie gerne.
Vermittlung von Arbeitsplätzen für Angestellte
- auf Grundlage des Vermittlungsgutscheins
- für Bezugsberechtigte kostenfreie Vermittlung
- auf privatvertraglicher Basis
- ab Arbeitsvertragsunterzeichnung 6 Monate 5% des Monatsbruttos, mindestens jedoch 50,-€
Vermittlung von Arbeitsplätzen auf 400,-€-Basis
- auf privatvertraglicher Basis
- ab Arbeitsvertragsunterzeichnung einmalig 50,-€
Vermittlung von Freiberuflern
- auf privatvertraglicher Basis
- Preis Verhandlungssache
Suche und Vermittlung von Arbeitnehmern
- in der Regel kostenfrei (in Abhängigkeit der gesetzlichen Regelungen)
- in Ausnahmefällen (z. B. Headhunting) Verhandlungssache
AGB Arbeitsvermittlung
§1 Tätigkeit der Vermittler
- Der Vermittler sucht für den Auftraggeber eine seinen fachlichen und persönlichen Qualifikationen entsprechende Arbeitsstelle, insbesondere hinsichtlich seiner Vorstellungen bezüglich des Arbeitsortes und der Arbeitszeit auf der Basis der ihm überlassenen Unterlagen, dem Erfassungsbogen und den gemachten Angaben im persönlichen Gespräch.
- · Der Auftraggeber ist bereit, in folgenden Regionen tätig zu werden:
- · Berlin
- · Berlin / Brandenburg
- · Bundesweit
- · Europa
- · weltweit
- · Im Rahmen folgender Arbeitszeiten:
- · Vollzeit
- · Schichtarbeit
- · Wochenenddienst
- · Teilzeit
- von ______ Std. / Woche bis ______ Std. / Woche
- · Nachtdienst
§2 Vertragsdauer
- 1) Der Vertrag wird grundsätzlich für die Dauer der Gültigkeit des jeweiligen Vermittlungsgutscheines geschlossen. Bei Zusendung eines neuen Gutscheins verlängert sich der Vertrag automatisch um die Gültigkeitsdauer.Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Er endet jedoch in jedem Fall mit dem Ablauf des 12ten vollen Kalendermonats nach Abschluss dieses Vertrages, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- 2) Bei privater Finanzierung wird der Vertrag auf 12 Monate abgeschlossen.
§3 Auftragserfüllung
- Der Vermittlungsvertrag ist erfüllt, wenn aufgrund der Tätigkeit der Vermittler ein Arbeitsvertrag zwischen dem Auftraggeber und einem durch den Vermittler benannten Arbeitgeber zustande gekommen ist. Vermittelte Arbeitsverträge, deren Abschluss zwischen dem Auftraggeber und dem Arbeitgeber eine Vergütung entsprechend §4 auslösen, sind alle Arbeitsverträge, die für eine im Erfassungsbogen entsprechende oder einer vergleichbaren Arbeitsstelle aufgrund der Vermittlungstätigkeit des Vermittlers geschlossen wurde.
§4 Vergütung
- 1) Die Vermittlungsvergütung einschliesslich der Umsatzsteuer beträgt gemäss § 296, Abs. 3, SGB III, 2.000,00 €. Die Vergütung wird in Höhe von 1.000,00 € nach einer sechswöchigen, und der Restbetrag nach einer sechsmonatigen Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, gezahlt. Die Leistung wird unmittelbar an den Vermittler gezahlt.
- 2) Der Auftraggeber ist zur Zahlung der Vermittlungsvergütung nur verpflichtet, wenn infolge der Vermittlung des Vermittlers ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist (§296, Abs. 2, SGB III) bei dem es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Inland, mit einer wöchentlichen Mindestarbeitszeit von 15 Stunden, über die Dauer von mindestens 3 Monaten handelt.
- 3) Die Zahlung der Vermittlungsvergütung ist nach Vorlage des original Vermittlungsgutscheins bis zu dem Zeitpunkt gestundet, zu dem die Agentur für Arbeit nach Massgabe § 42 Ig gezahlt hat.
- 4) Sollte kein Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein bestehen, wird eine Vermittlungsgebühr, 6 Raten á 5 % vom Bruttomonatslohn –mindestens jedoch 50€-, ab Unterzeichnung des Arbeitsvertrages fällig, zahlbar zum 30. eines Monats. Die Ratenzahlung ist hinfällig, wenn der Arbeitgeber eine Vermittlungsgebühr bezahlt. Die Restratenzahlung wird ebenso hinfällig, wenn das Arbeitsverhältnis schuldlos vor Ende der Ratenzahlung beendet wird. Als Nachweis muss eine Kopie der Kündigung vorgelegt werden.
§5 Pflichten der Vermittler
- 1) Der Vermittler erbringt alle Leistungen, die zur Vorbereitung und Durchführung der Vermittlung erforderlich sind, insbesondere die Feststellung der Kenntnisse des Auftraggebers sowie die damit verbundene Berufsberatung. Er erfüllt seine Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
- 2) Der Vermittler wird dem Auftraggeber alle ihm bekannten Umstände mitteilen, die für die Entscheidung des Auftraggebers bedeutsam sind. Zu Nachforschungen ist der Vermittler nicht verpflichtet.
§6 Pflichten des Auftraggebers
- 1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Vermittler alle für die erfolgreiche Vermittlung notwendigen Auskünfte zu erteilen. Er bestätigt mit seiner Unterschrift unter dem Vermittlungsvertrag die Richtigkeit der im Erfassungsbogen, in den überlassenen Unterlagen sowie im Gespräch gemachten Angaben.
- 2) Der Auftraggeber unterrichtet den Vermittler unverzüglich
- über alle neu hinzutretenden Umstände, welche die Durchführung des Vermittlungsauftrages berühren, insbesondere die Aufgabe seiner Absicht, ein neues Arbeitsverhältnis einzugehen (z. B. bei Antritt eines neuen selbstgesuchten Arbeitsverhältnisses), aber auch die Aufnahme einer ABM Massnahme, eines 1 Euro Jobs, einer Weiterbildung etc. Die Informationen sind innerhalb von drei Tagen ab Kenntniserlangung dem Vermittler mitzuteilen. Bei Zuwiderhandlung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200,-€ fällig, die Regelungen des §4 bleiben hiervon unberührt.
- wenn ihm eine von dem Vermittler angebotene Arbeitsstelle bereits aus einer anderen Quelle bekannt war
- er einen Arbeitsvertrag mit einem durch den Vermittler vorgeschlagenen Arbeitgeber abschliesst
- 3) Erfolgt die Vermittlung auf der Grundlage des Vermittlungsgutscheins, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Vermittlungs- bzw. Beschäftigungsbestätigung auf dem dafür vorgesehenen Vordruck bei seinem Arbeitgeber einzuholen und dem Vermittler auszuhändigen.
- 4) Insoweit der Auftraggeber mit der Erteilung des Vermittlungsauftrags nur eine Kopie des Vermittlungsgutscheines übergeben hat, bestätigt er hiermit, im Besitz des gültigen original Vermittlungsgutscheins zu sein. Ferner ist er verpflichtet, dem Vermittler nach dessen erfolgreicher Vermittlung umgehend das Original des Vermittlungsgutscheins zu übergeben. Wird der Vermittlungsgutschein nicht beigebracht, so hat der Auftraggeber die unter §4 vertraglich vereinbarte Vermittlungsgebühr entsprechend §4, Abs. 2 selbst zu entrichten.
- 5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen der Vermittlung in Erfahrung gebrachten Kenntnisse, insbesondere die ihm mitgeteilten offenen Arbeitsstellen, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
- 6) Der Auftraggeber verpflichtet sich angebotene Vorstellungstermine wahrzunehmen oder diese rechtzeitig – in der Regel spätestens 24 Stunden vorher- bei dem Vermittler oder ggf. dem potentiellen Arbeitgeber abzusagen. Wird ein Termin durch den Auftraggeber schuldhaft nicht wahrgenommen, fällt eine Gebühr in Höhe von 200,-€ an und der Vermittlungsauftrag erlischt.
§7 Kosten für Vorstellungsgespräche und gesundheitliche Eignungstests
- 1) Auslagen des Auftraggebers für eventuelle Vorstellungsgespräche (z.B.: Fahrtkosten) bei dem Vermittler oder einem Arbeitgeber werden vom Vermittler nicht erstattet.
- 2) Für die Feststellung der gesundheitlichen Eignung für den Arbeitsplatz ist der Auftraggeber selbst verantwortlich, auch hier werden keine Kosten übernommen.
- 3) Alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen wie Lebenslauf oder Arbeitszeugnisse werden vom Vermittler spätestens nach Abschluss der Vermittlungstätigkeit zurückgegeben.
§8 Datenschutzvereinbarung
- 1) Der Vermittler wird personenbezogene Daten des Auftraggebers, nämlich Name, Vorname, Adresse sowie die Daten aus dem Erfassungsbogen, der ihm überlassenen Unterlagen und den mit dem Auftraggeber geführten Gesprächen, sowie das im Rahmen der Vermittlungstätigkeit erstellte Profil in seiner elektronischen Datenbank erfassen, speichern und zum Zweck der Erfüllung dieses Vertrages verarbeiten. Zur Erfüllung der Zwecke dieses Vertrages gehört auch die Weitergabe der Daten und Informationen an Unternehmen zu Bewerbungszwecken. Unternehmen, welchen diese Daten übergeben werden, verpflichten sich, diese Daten ausschliesslich in Sinne dieses Vermittlungsvertrages zu verarbeiten.
- 2) Die genannten Daten und Unterlagen werden ganz oder in Auszügen nur mit Genehmigung des Auftraggebers an Dritte weitergegeben. Die Genehmigung bezieht sich auf die Erstellung und Weitergabe von Bewerbungsexposés und Bewerbungsunterlagen sowie die schriftliche, mündliche und elektronische Informationsweitergabe an Unternehmen, die ein mögliches Interesse an der Einstellung des Auftraggebers im Sinne dieses Vermittlungsvertrages haben können.
- Diese Genehmigung wird hiermit erteilt _____________________
§9 Sonstige Vereinbarungen
- Die Vereinbarungen zwischen den Parteien sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt, mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Weitergehende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind dieser Vereinbarung als Ergänzung zuzufügen.
- Sollten Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Vertragsinhalte bestehen. Anstelle des unwirksamen Teils soll eine von einer Schiedsstelle als gleichwertig angesehene Vereinbarung treten.
- Den Inhalt des Vertrages habe ich verstanden und erkläre mich damit einverstanden. Offene Fragen wurden geklärt.
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